Blockhaus als Endhaus in geschlossener Häuserreihe
Hier handelt es sich um einen Ersatzneubau, d.h. die Bauherrschaft schließt eine Baulücke zu einem Steinhaus mit ihrem
Blockhaus. Aus Brandschutzgründen müssen hier die Straßenfront sowie die Giebelwand zum Nachbarn aus Stein gemauert werden. Hingegen die Gebäuderückseite (Garten) und die freie Giebelseite dürfen aus massiven, einschaligen Blockwänden bestehen. Gebaut wird das
Blockhaus unter der Regie des Richtmeisters mit viel Eigenleistung.